Erbschaftsteuer : Was man bei Lebensversicherungen beachten muss

Wer seine Familie im Falle der Fälle absichern will, wählt dafür häufig eine Lebensversicherung. Stirbt der Versicherte, erhebt das Finanzamt auf die Auszahlung der Lebensversicherung die Erbschaftsteuer. Der Vertrag sollte so gestaltet sein, dass im Todesfall möglichst wenig Steuern fällig werden.

Häufig versichert der Beitragszahler sein eigenes Leben und setzt ein Familienmitglied, häufig den Ehepartner, als Bezugsberechtigten im Falle seines Versterbens ein. Soweit die Leistung mit dem anderen Erbe die Freibeträge der Erbschaftsteuer übersteigen, erfolgt eine Versteuerung.

Diese Versteuerung kann durch eine „Über-Kreuz-Versicherung“ vermieden werden. Insbesondere für nicht eheliche Lebensgemeinschaften aber auch für Ehepaare kann eine Ãœberkreuzversicherung angeraten werden.

Wie funktioniert eine „Über-Kreuz-Versicherung“ ?

Jeder Ehegatte oder Partner schließt selbst einen eigenen Versicherungsvertrag auf das Leben des anderen ab. Beim Tod des Ehegatten erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung aus seinem eigenen Vertrag. Die Auszahlung der Versicherungssumme unterliegt in diesem Fall nicht der Erbschaftsteuer.

Der Abschluss einer eigenen Lebensversicherung auf das Leben des Partners hat noch einen weiteren Vorteil. Da die Auszahlung keine Erbschaft ist, können darauf auch keine Pflichtteilansprüche seitens der Kinder geltend gemacht werden.

Die laufenden Lebensversicherungsbeiträge können auch durch den vermögenderen Partner übernommen werden. Solange diese Beträge in Summe unterhalb des Freibetrages für Ehegatten (alle zehn Jahre immerhin 500 000 Euro) liegen und der Freibetrag nicht für andere Zuwendungen bereits verbraucht ist, ist auch das schenkungssteuerlich unbeachtlich.

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