Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

Zwischen Weihnachten und Neujahr bleiben Steuerpflichtige von Mahnungen, Steuerbescheiden und Haftungsbescheiden verschont.

Auch andere unangenehme Post vom Finanzamt kommt erst Anfang nächsten Jahres, etwa Schreiben über die Festsetzung von Zwangsgeldern oder die Einleitung von Bußgeld- oder Strafverfahren.

Die Finanzämter werden ausdrücklich angewiesen, mit schlechten Nachrichten zurückhaltend zu sein. Es werde darauf geachtet, dass Bürgerinnen und Bürger zwischen dem 23. Dezember und Neujahr keine unangenehme Post von der Finanzverwaltung erhielten. Zwar könne man auf berechtigte Forderungen nicht verzichten, diese Ansprüche müsse man aber nicht ausgerechnet zwischen den Feiertagen geltend machen. Schließlich will man den Steuerpflichtigen nicht die Weihnachtsstimmung verderben.

Ausnahmen gibt es, wenn eine Verjährung droht und dem Landeshaushalt Geld verloren ginge. Die Finanzbeamten berücksichtigen auch, wenn Steuerpflichtige ausdrücklich signalisieren, dass sie lieber schnell informiert werden wollen und auf den Weihnachtsfrieden keinen Wert legen.

Haftungsausschluss >>