Bußgeld bis 25.000 Euro bei Verstößen gegen das Mindestohngesetz

Kaum war das Gesetz zum flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro in Kraft, schickte der Zoll als Kontrollbehörde seine Prüfer los. Aufsehen erregten Meldungen über einschüchternde Befragungen der Mitarbeiter zu Vertrag und Verdienst in Hörweite von Kunden.

Trotz der anhaltenden Diskussion um den Mindestlohn sollen Firmenchefs ihre weiteren Pflichten nicht vergessen.

Verstärkt finden Zollkontrollen statt, bei denen überprüft wird,

  • ob die Sofortmeldung an die Deutsche Rentenversicherung vorliegt und
  • sich der Beschäftigte – in bestimmten Branchen – sich, wie vorgeschrieben, mit Pass, Personalausweis oder einem gleichwertigen Ersatz ausweisen kann.
  • Auch der Beleg über seine schriftliche Aufklärung in diesem Punkt muss vorliegen. Ein Muster ist diesem Informationsschreiben beigefügt.

Verstöße sind teuer: Wird die Sofortmeldung nicht rechtzeitig übermittelt, drohen dem Firmenchef bis zu 25.000 Euro Bußgeld. Ein Arbeitnehmer ohne Papiere muss bis zu 5.000 Euro Bußgeld bezahlen.

 

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