Arbeitszimmer: Strenge Regeln für die Anerkennung

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur dann als Werbungskosten ab-gezogen werden, wenn das Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.

Ein Immobilieneigentümer hatte sich in seinem Einfamilienhaus ein Arbeitszimmer eingerich-tet, in dem er sich auch um die Verwaltung seiner vermieteten Mehrfamilienhäuser kümmer-te. Der Raum wurde jedoch auch privat genutzt. Den auf die Immobilienverwaltung entfallen-den Anteil hatte als Werbungskosten in seiner Steuererklärung angegeben.

Ein steuerzahlerfreundliches Urteil hätte wahrscheinlich Millionen von Steuerzahlern finanziell genutzt, denn dass nicht nur im Büro, sondern auch von zuhause gearbeitet wird, ist heute fast die Regel.

Leider hat der Bundesfinanzhof nun endgültig keine Aufteilung der Kosten zugelassen. Im Bereich der Reisekosten und auch bei Arbeitsmitteln hat er anders geurteilt. Dort waren die Richter noch der Meinung, dass sich die private bzw. berufliche Nutzung ermitteln lässt – was sie beim Arbeitszimmer unverständlicherweise anders sehen: Nach Ansicht der Richter lässt sich kaum überprüfen, wie viel Zeit der Arbeitnehmer tatsächlich in dem Raum arbeitet.

Eine Arbeitsecke im Schlafzimmer oder Wohnzimmer wird nicht anerkannt
Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Außerdem muss der Raum mit einer Tür von der restlichen Wohnung abge-grenzt sein (das bedeutet, dass auch ein Durchgangszimmer kein Arbeitszimmer sein kann!). Mit dieser Begründung wurde auch die steuerliche Anerkennung einer Arbeitsecke im Schlafzimmer oder Wohnzimmer abgelehnt.

Wann ist ein Arbeitszimmer steuerlich absetzbar?
Werbungskosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer können in zwei Fällen abgesetzt werden:

  • Ihnen steht für Ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Dann können Sie Kosten bis zu 1.250 € pro Jahr geltend machen.
  • Das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit dar. Dann sind Ihre Kosten in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzbar.

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