Betreuung von Vereinen

Bei der Betreuung von Vereinen ist nicht nur das Vereinsrecht zu beachten, sondern auch die Besteuerung der Vereine. Auch hier profitieren Sie von der Bändelung von rechtlicher und steuerrechtlicher Kompetenz.

Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten behilflich, von den Umsatzsteuervoranmeldungen über die Buchführung, die Erstellung des Jahresabschlusses bis hin zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärungen. Gerade die Aufteilung in vier Einkommens- und Vermögenssphären, nämlich den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung, die Zweckbetriebe und die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, erfordert praktische Erfahrung.