Mietvertrag mit dem eigenem Kind

Eltern, die eine Wohnung an ihre erwachsenen Kinder vermieten, müssen bei der Vertragsgestaltung und -durchführung genau aufpassen.

Das zeigt zum Beispiel dieser Fall:
In dem Fall überließ ein Vater eine Mietwohnung seiner Tochter, die sich noch in der Ausbildung befand. Im Mietvertrag wurde die Zahlung von Miete und Nebenkosten per Ãœberweisung vereinbart. Doch die Tochter überwies weder Miete noch Nebenkosten.

Nach Ansicht des Finanzamts sei es dem Vater nicht um die entgeltliche Vermietung der Wohnung an die Tochter gegangen, sondern um die Gewährung von Unterhalt in Form der kostenlosen Zurverfügungstellung von Wohnraum. Die Behauptung des Vaters, die Mietschulden mit ihren Unterhaltszahlungen verrechnet zu haben, sei nicht nachprüfbar gewesen und daher unglaubwürdig.

Ein fremder Mieter hätte die laufende Verrechnung von Mietzins mit Gegenansprüchen nur dann hingenommen, wenn die Höhe dieser Ansprüche und deren Fälligkeit für ihn klar ersichtlich gewesen wären. Eine solche schriftliche Abrechnung wurde von dem Vater nicht vorgelegt.

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