Unfallversicherung zahlt nicht für privaten Weihnachtsmarktbesuch

Ist ein Bummel mit Kollegen über den Weihnachtsmarkt ein reines Privatvergnügen, so besteht kein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ein Weihnachtsmarktbesuch mit Kollegen wird von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt. Versichert sei nur der direkte Weg zwischen Arbeitsstelle und Zuhause, erläutert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin. Ein privater Abstecher auf den Weihnachtsmarkt gehöre nicht dazu.

Unfall auf dem Arbeitsweg ist nicht gleich ein Wegeunfall.

Selbst wenn der Bummel durch die Budengassen auf dem Weg zum Arbeitsplatz bzw. zur Wohnung liegt, liegt also in der Regel kein Unfallversicherungsschutz (Wegeunfall oder Arbeitsunfall) vor. Dies wäre im Einzelfall nur dann vorstellbar, wenn der kürzeste und schnellste Weg zufällig über den Weihnachtsmarkt führen würde. Angesichts des Gedränges im vorweihnachtlichen Gewühl dürfte zumindest an letzterem sehr zu zweifeln sein. Außerdem wäre der Besuch mehrerer Budenstraßen wohl kaum mehr als direkter Arbeitsweg glaubhaft zu machen. Eine genaue Prüfung der individuellen Umstände müsste im Extremfall Klarheit schaffen, sollte ein Arbeitnehmer auf dem Weihnachtsmarkt einen Unfall erleiden.

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